Robert-Bonnermann-Schule Herdecke

10.08.2022

Handlungskonzept des Schulministeriums

Das Schulministerium hat zu Beginn des Schuljahres 2022/23 ein Handlungskonzept herausgegeben, das auf Hygiene und Eingenverantwortung der Eltern setzt und die Teststrategie beschreibt. Alles Wissenswerte können Sie dazu auf dem Bildungsportal NRW nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona

21. Juni 2021

Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich der Schulen - 17.06.2021

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.

Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich wird den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen.

Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises empfiehlt weiterhin das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in den Außenbereichen des Schulgeländes.

Bildungsportal NRW >>>https://www.schulministerium.nrw/17062021-aufhebung-der-pflicht-zum-tragen-von-masken-im-aussenbereich-von-schulen-zum-21-juni-2021<<<

Empfehlung des Gesundheitsamtes EN >>>Elternbrief der RBS<<<  >>>Download<<<

6. Mai 2021

Pressemitteilung von Donnerstag, 6. Mai 2021 - Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Schulen im EN-Kreis befinden sich seit Donnerstag, 29. April, im Distanzunterricht, die Kindertagesstätten seit diesem Tag im Notbetrieb. Seit dem heutigen Donnerstag steht der fünfte zählbare Tag mit einem Wert nicht über 165 zu Buche.
Damit wird das Land diesen Teil der Notbremse wieder lockern. Die Schulen werden ab Montag, 10. Mai, wieder zum Wechselunterricht zurückkehren. Am gleichen Tag endet für die Kitas der Notbetrieb.
Offiziell ist dies in dem Moment, in dem die Landesregierung die dafür rechtlich notwendige Verfügung aktualisiert und veröffentlicht hat.

5. Mai 2021

Lolli Test ab 10.05.2021 - täglicher Wechselunterricht der Gruppen

Ab dem10. Mai starten wir voraussichtlich in den Präsenzunterricht. Gleichzeitig wird die Pflicht-Selbsttests mit dem neuen Verfahren "Lolli-Test" durchgeführt. Damit einher geht der für unsere Schüler neue tägliche Wechsel. Zur genauen Übersicht erhalten Sie per Mail von der Klassenlehrerin Ihres Kindes einen Monatsplan.

Die Kinder behalten das Stäbchen 30 Sekunden im Mund. Die Klassenlehrerin sammelt alle Stäbchen ein und deponiert den Pool an einer Sammelstelle in der Schule. Im Anschluss werden alle Tests der Schule abgeholt und in ein Labor geliefert. Daher ist es wichtig, dass alle Kinder -wie gewohnt - pünktlich zum Präsenzunterricht erscheinen.

Bei einem positiven Laborergebnis werden alle Eltern der Gruppe spätestens am nächsten Morgen um 6.30 Uhr informiert. Alle Kinder der Gruppe bleiben zu Hause. Alle Eltern testen umgehend ihr Kind mit einem "Lolli-Test", den sie zuvor erhalten. Die Testprobe bringen die Eltern beschriftet bis spätestens 8.30 Uhr am nächsten Morgen in die Schule.

Detaillierte Informationen erhalten die Eltern zeitnah auch durch die Klassenlehrerinnen auf einem wie bisher vereinbarten Weg. Telefonisch, per Videokonferenz oder per Elternabend. Eine Infomail wird voraussichtlich am 07.05.2021 über Logineo an alle Eltern verschickt.

Nach Auskunft der Unfallkasse NRW sind die Tests gesundheitlich unbedenklich.

Elternbrief Arabisch >>> معلومات عامة حول "اختبار المصاصة" <<<

Elternbrief Deutsch >>> Elternbrief PoolTest <<<

Elternbrief Englisch >>> General information on the "lolly test" <<<

Elternbrief Farsi >>> اطلاعات عمومی در مورد «( (آزمایش آب نبات چوبی <<<

Elternbrief Russisch >>> Общая информация о тесте «Леденец» <<<

Elternbrief Türkisch >>> “Lolipop testi” hakkında genel bilgiler <<<

Monatsplan RBS für Mai >>> Monatsplan <<<

Lolli-Erklärvideo Zeichnung >>> Video <<<

Lolli-Erklärvideo mit André Gatzke>>> Video <<<

Informationen auch mit FAQ im Bildungsportal NRW >>> "Lolli-Test">>Bildungsportal NRW<<<

28.04.2021

Wiederaufnahme des Unterrichtes / Wechselunterrichtes

5 aufeinanderfolgende Werktage inkl. Samstag > 165 Inzidenz + 2 Tage (übernächster Tag) + am darauffolgenden Montag beginnt der Wechselunterricht

Liebe Eltern,
wir lassen Sie nicht alleine!!!
Wie bisher werden Sie umfänglich durch alle Mitarbeiter*Innen der Schule zeitnah über uns bekannte Änderungen informiert.

Für die 5 aufeinander folgenden Tage zur (Wieder-)Zulässigkeit des Präsenzunterrichts kommt es gemäß § 28b Abs. 3 Satz 6 iVm Abs. 2 Satz 1 auf Werktage (inkl. Samstage) an. Beispiel: Mi, Do, Fr, Sa, Mo. Dass der Präsenzunterricht dann nicht etwa schon am Mittwoch, sondern erst am folgenden Montag beginnen dürfte, ergibt sich aus § 1 Abs. 14 CoronaBetrVO.

Weiterhin gilt natürlich, dass die Wiederaufnahme durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales per Allgemeinverfügung  bestätigt werden muss.


Wenn wir wieder mit dem Wechselunterricht starten dürfen, ändert sich unser Wechselrhythmus in täglichen Wechsel der Gruppen A und B

27. April 2021

Schulschließungen nach Inzidenzwert - voraussichtlich Donnerstag 29.04.2021

MAGS entscheidet nach Vorgabe über Schulschließung - erst danach werden Eltern durch Schulleitungen in Kenntnis gesetzt
Liebe Eltern!
Wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das RKI veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, tritt die Maßnahme - Distanzunterricht - am übernächsten Tag in Kraft. Die Schulen werden geschlossen.

Die Schulleitungen müssen erst die offizielle Bestätigung des Krisenmanagementes abwarten, bevor die Eltern informiert werden dürfen. Wie in der Vergangenheit können Sie sich vorab in der Presse informieren. Auf der Seite des EN-Kreises >>> https://www.enkreis.de/aktuelles.html  <<< ist bereits heute die Ankündigung der Schulschließungen ab Donnerstag nachzulesen.

Veränderungen hin zum Wechselunterricht wird es erst geben, wenn die Inzidenz wieder stabil unter 165 fällt. Ist dies der Fall, würden diese am ersten Montag nach einer weiteren Feststellung des Ministeriums Inkrafttreten.

EN-Kreis: https://www.enkreis.de/aktuelles.html

Aktuelle Informationen des Schulministeriums NRW:

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

15. April 2021

Selbsttests und Wechselunterricht ab 19.04.2021

Wechselunterricht ab 19. April mit Testpflicht an Schulen in NRW

Liebe Eltern!

Die Bedenken und Sorgen um Selbsttests für Kinder in Schulen sind uns bekannt. Gleichzeitig birgt die Testung für den Wechselunterricht auch ein Gefühl der Sicherheit für alle Beteiligten in sich. Mit der folgenden Beschreibung der Vorgehensweise in unserer Schule möchten wir Ihnen einen Blick auf die positive Nutzung der Selbsttests bieten.


Die größte Sorge scheint das Einführen des Stäbchens in die Nase zu sein. Bei dem gelieferten Siemens Test ist ein Einführen von maximal 2-4 cm ausreichend.
Während der Testung sind die Fenster geöffnet, einige Gruppen werden zur Testung nochmals geteilt. Lediglich für den kurzen Moment des Abstrichs befinden sich die Kinder ohne Maske in vorgegebenem Abstand im Klassenraum.

Kinder, welche die pädagogische Notbetreuung nutzen, konnten den Selbsttest bereits in dieser Woche üben. Auch den Jüngsten gelingt dies mit Übung und unserer Unterstützung gut, sodass die Schüler*Innen überwiegend entspannt mit der Selbsttestung umgehen und es selten zu ungültigen Ergebnissen kommt.

Mit der Schulmail vom 14.04.2021 erhielten wir klare Vorgaben, die wir in Schule umzusetzen haben. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich laut Mail aus der
Coronabetreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Ist ein Testergebnis positiv, müssen die Eltern ihr Kind umgehend abholen und in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin/dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen lassen. Erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses kann das Kind wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Zur Unterstützung der Eltern in der Robert-Bonnermann-Schule arbeiten wir in Kooperation mit der Praxis Dr. Hupe-Nörenberg zusammen. Im Bedarfsfall informieren wir die Eltern entsprechend ausführlich.

Ein positives Testergebnis ist dem Gesundheitsamt durch die Schulleitung zu melden.

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Gleichzeitig tragen die Eltern die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW). Eine nicht regelmäßige Inanspruchnahme des gesetzlich vorgegebenen Unterrichtes könnte Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg des Kindes zur Folge haben.

Im Zusammenhang mit kindgerechten alternativen Testverfahren, die aktuell entwickelt werden, wird voraussichtlich ein Wechselmodell mit geteilten Klassen und einem täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in nächster Zeit erforderlich.


Es grüßt Sie herzlichst, auch im Namen des RoBo-Teams,
Heike Schnell / Schulleiterin.

Coronabetreuungsverordnung des MAGS:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

Schulmail vom 14.04.2021:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

Ministerin Gebauer: Bleiben auf dem Weg der Vorsicht zum Wechselunterricht ab 19.04.2021:
Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag

10. April 2021

Verpflichtende Selbsttests in Schulen

Sehr geehrte Eltern!

 

Ab dem 12.04.2021 gilt die Testpflicht für Ihr Kind mit wöchentlich zweimaligen verpflichtenden Selbsttests an den Schulen. Die Tests wurden für die RBS bereits geliefert. 

Die Testpflicht gilt für die kommende Woche für die Notbetreuung mit den damit verbundenen Konsequenzen, wenn Schüler*Innen der Testpflicht nicht nachkommen. Diese sind folglich von der Notbetreuung / dem Präsenzunterricht auszuschließen. Durch geänderte Regelungen ist die Möglichkeit zum Widerspruchsverfahren zunächst ausgesetzt.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, der Nachweispflicht durch einen sogenannten "Bürgertest" durch eine Teststelle z.B. am Bleichstein nachzukommen. Dieser besitzt dann 48 Stunden Gültigkeit. Die Landesregierung erweiterte die Möglichkeit eines kostenlosen täglichen Tests für alle Bürger*Innen.

 

Wir werden die Selbsttests in den jeweiligen Klassenräumen vorbereitend, anleitend und begleitend umsetzen. Aus rechtlichen Gründen werden wir keinem der uns anvertrauten Kindern manuell behilflich sein dürfen. 

Mit der Bitte um Verständnis hoffen wir, dass Sie Ihr Kind entsprechend auf die Testung vorbereiten. Dabei ist es hilfreich zu wissen, dass die Stäbchen nur geringfügig in den Nasenraum einzuführen und zu drehen sind. Ein Video zur Veranschaulichung finden Sie auf der Seite des BILDUNGSPORTALS NRW.

 

Es grüßt Sie herzlichst, auch im Namen des Robert-Bonnermann-Teams,

H. Schnell / Schulleiterin

 Videos zu den Selbsttests verschiedener Firmen >>>https://www.schulministerium.nrw/selbsttests<<<

Video clinitest für Schulen Herdecke <<< https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/<<<

9. April 2021

Distanzunterricht ab 12.04.2021

Schulstart nach den Osterferien im Distanzunterricht

 

Sehr geehrte Eltern!

 

In voller Hoffnung hatten wir bereits einen Stundenplan vorbereitet, der einen umfänglichen Unterricht ermöglicht:

Klassen 1, 2 und 3 bis zur 5. Stunde mit bedarfsorientiertem Zusatzangebot und Klassen 4 (außer dienstags) 6 Stunden täglich.

Vielleicht dürfen wir im Wechselunterricht mit diesem Plan am Montag, den 19.04.21 starten.

 

Bis zu weiteren Entscheidungen des Ministeriums wird der Unterricht folgendermaßen durchgeführt:

 

Distanzunterricht ab Montag, den 12.04.2021

Eine Materialausgabe erfolgt Montag wie bisher durch das Materialfenster auf dem Schulhof.
Die Klassenlehrerin informiert Sie zuvor über die jeweilige Klassen-Ausgabezeit.

Weitere Kommunikationen werden auf bekanntem Wege per Mail durchgeführt.

 

Notbetreuung / Pädagogische Betreuung

Eltern, die eine Notbetreuung / pädagogische Betreuung für ihr Kind benötigen, melden sich bitte umgehend schriftlich mit dem aktualisierten Anmeldeformular zum Download im Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/anlage_zur_anmeldung_betreuung_ab_dem_12042021.pdf 

per Mail oder per Einwurf in den weißen Briefkasten auf dem Schulhof an.

Notbetreuung

Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann die Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.

OGS Betreuung

Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung.

 

Selbsttests
Die vom Ministerium für Mittwoch angekündigten Selbsttests für die Kinder trafen soeben ein.

Zu den Tests und die Organisation vor Ort erhalten Sie in einem weiteren Schreiben detaillierte Informationen. Sie können sich vorab auf der Seite des Bildungsportals NRW https://www.schulministerium.nrw/selbsttests informieren.

 

Es grüßt Sie herzlichst auch im Namen des RBS Teams

Heike Schnell / Schulleiterin

Anmeldeformular für die Notbetreuung >>>Formular<<<    >>>Download<<<

8. April 2021

Start in der RBS am 12.04.2021

Der geplante Stundenplan mit umfänglichem Unterricht für unsere Schüler*Innen nach den Osterferien darf noch nicht umgesetzt werden.


Liebe Eltern, liebe Schüler*Innen !

Bisher haben wir noch keine offizielle Information der zuständigen Behörde erhalten.

Sobald wir mehr wissen, werden Sie umgehend durch die Klassenlehrerinnen per Mail in Kenntnis gesetzt.

Es ist uns bewusst, dass Sie zeitnahe Informationen zur Organisation der Materialausgabe, des Distanzunterrichtes und der Notbetreuung benötigen. Es ist davon auszugehen, dass wir den Distanzunterricht in bekannter Weise umsetzen werden.
 

Lesen Sie bitte zur Erstinformation den unten stehenden Bief der Ministerin Gebauer.

8. April 2021

Distanzunterricht bis zunächst 16.04.2021

Ministerin Gebauer: Eine Woche Distanzunterricht für größtmögliche Sicherheit an Schulen 

Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. 

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen. 

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Insbesondere die Grundschulen sowie die Primarstufen der Förderschulen können sich in der kommenden Woche vor allem organisatorisch auf die Testungen vorbereiten.

Die Landesregierung geht von einem wöchentlichen Bedarf von 5,5 Millionen Selbsttests für die Schulen aus, deren Versand an die Schulen heute begonnen hat und auch für die kommenden Wochen so vorgesehen ist. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach den bereits Belieferungsproblemen des Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. 

Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. 
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.
„Der Schulstart nach den Osterferien beginnt im Distanzunterricht. Dabei ist eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sichergestellt. Mit der Testpflicht werden wir künftig beste Voraussetzungen für das danach wieder einsetzende Wechselmodell schaffen. Für die Familien in Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Signal, dass während der Pandemie für die Landesregierung die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten Priorität hat und sie gleichzeitig alles daransetzt, Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen. Als Schul- und Bildungsministerin bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden sollen. Eine Woche der Vorsicht ist angesichts der aktuellen Lage angemessen und in den Augen der Landesregierung notwendig“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Über diese Regelungen wird das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen im Rahmen einer Schulmail zeitnah informieren.

15. März 2021

Regelungen ab 15. März 2021 - Betreuungsangebote

Grundsätzlich gilt: Der Wechselunterricht ab 15. März 2021 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Ab 15. März 2021 werden die Regelungen für die Grundschulen zur Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. (Schulmail vom 11. Februar 2021).


Auszüge des MBS nachzulesen auf den Seiten des Bildungsportals NRW:

Wer darf an der Betreuung teilnehmen?

Vor der Anmeldung zur Betreuung muss die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden, das gilt unabhängig davon, ob ein OGS- oder Betreuungsvertrag besteht oder nicht. Für die Betreuung ist eine >>> Anmeldung <<< erforderlich. Eltern werden gebeten, möglichst frühzeitig und verlässlich (zur Ermöglichung von konstanten Gruppenzusammensetzungen) ihren dringenden Betreuungsbedarf anzumelden.

Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung ihrer Eltern an den Distanzlerntagen nicht zuhause betreut werden können oder bei denen nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.

Für Kinder mit OGS- oder Betreuungsvertrag gilt das Betreuungsangebot auch an den Nachmittagen der Präsenztage. Die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung ist nicht erforderlich. Angebote des offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.

Wann findet Betreuung statt?

Die Betreuung findet an allen Tagen (Montag-Freitag) statt.

Die Betreuung findet für Kinder, die im Normalbetrieb an der OGS oder anderen Betreuungsangeboten teilnehmen, zeitlich im üblichen Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt, der auch im Normalbetrieb stattfinden würde.

Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann die Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden. Eine regelmäßige Teilnahme ist anzustreben, um die Planungssicherheit für Schulen und Träger zu erhöhen.

Wer beaufsichtigt die Kinder?

Für die Aufsicht während der Betreuung des Distanzlernens kommt – sofern vorhanden – vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über den Einsatz der Lehrkräfte entscheidet die Schulleitung. Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag bzw. in weiteren Ganztags- und Betreuungsangeboten wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.

Das Personal des Trägers der Ganztags- und Betreuungsangebote deckt in der Regel die Zeiten ab, zu denen im Normalbetrieb Ganztags- oder Betreuungsangebote stattgefunden hätten. Das sind in der Regel die Betreuungsangebote am Nachmittag. Individuelle Absprachen vor Ort werden unter Einbeziehung der Schulleitung, des Trägers und des Schulträgers getroffen.

Anmeldung zur Betreuung: >>> Formular <<<  >>>Download<<<

Bildungsportal NRW: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/betreuungsangebote-waehrend-der-aussetzung-des-praesenzunterrichts

19. Februar 2021

Frau Gebauer informiert heute im WDR:

Gebauer verschärft Maskenpflicht: So läuft Schule ab Montag

NRW-Schulministerin Gebauer hat vor dem eingeschränkten Schulstart am Montag weitere Details genannt. Neu ist, dass alle auch im Unterricht Masken tragen müssen.

Ab Montag ist der sechswöchige Distanzunterricht für Rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in NRW vorbei - 800.000 Schülerinnen und Schüler können dann wieder in die Schule. Die unteren Klassen werden im Wechselmodell unterrichtet. Das heißt, die Klassen werden, wenn möglich, in zwei gleich große Gruppen geteilt, die abwechselnd in die Schule kommen dürfen. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer informierte am Freitag vor dem Start in Düsseldorf über die Details.

Teilnehmen an dieser Öffnung werden die Grundschulen und weiteren Primarstufen, beispielsweise in Förderschulen. Das sind laut Ministerium rund 680.000 Kinder. Ebenfalls wieder im Präsenzunterricht sind die Abschlussklassen, also Abiturjahrgänge und die Klassen 10. Das seien rund 280.000. Und schließlich noch circa 220.000 an den Berufskollegs. Die Abschlussklassen werden in voller Gruppenstärke unterrichtet. Eine Teilung sei möglich, wenn genügend Personal und Räume vorhanden seien, erklärte Gebauer.

Maskenpflicht für alle überall in der Schule

Ab Montag gelte eine verschärfte Maskenpflicht, sagte Gebauer. Alle müssten sowohl auf dem Schulgelände, als auch im Gebäude und am Platz im Unterricht eine medizinische Maske tragen. Für die Klassen 1 bis 8 gelte, wer Probleme habe, eine passende medizinische Maske zu finden, dürfe auch eine Alltagsmaske nutzen. Und Gebauer betonte:"Wir alle wissen, dass Schülerinnen und Schüler Maskenpausen brauchen", diese Belange würden die Lehrkräfte auch weiter berücksichtigen.


Lockerungen in NRW: Riskante Strategie der Landesregierung. Aktuelle Stunde. 19.02.2021. WDR. Von Daniela Rüthers-Becker

18. Februar 2021

Wechselunterricht ab 22. Februar 2021

Präsenz- und Distanzunterricht im Wechsel - Notbetreuung nach Anmeldung weiterhin möglich

Liebe Eltern!


Ab Montag, den 22.02.2021, wird der Unterricht für unsere Schüler und Schülerinnen in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen.

Über die Klassenlehrerin erhalten Sie den Stundenplan für Ihr Kind. Klassen- und Fachlehrerinnen werden in Absprche wie bisher individuelle Wochenpläne für jedes Kind vorbereiten. Im Schwerpunkt werden die Kinder in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht unterrichtet. Englisch, Bewegung und Sport, Förderunterricht und weitere Fächer werden individuell Beachtung finden.

Eltern, die ihr Kind an den Tagen des Distanzunterrichtes nicht versorgen können, haben die Möglichkeit nach Absprache mit der Klassenlehrerin und nach schriftlicher Anmeldung ihr Kind in den Räumen der Schule pädagogisch betreuen zu lassen.

Das pädagogische Betreuungsangebot steht Kindern mit OGS-Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung.

Für Kinder ohne OGS-Betreuungsvertrag kann das pädagogische Betreuungsangebot im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.

Die Angebote des Offenen Ganztages und weitere außerschulische Angebote werden noch nicht wie gewohnt aufgenommen.

Anmeldung der pädagogischen Betreuung ausschließlich in dringenden Fällen und nach Absprache mit der Klassenlehrerin:
>>> Formular pädagogische Betreuung >>> Download <<<

29. Januar 2021

Distanzunterricht zunächst bis 12. Februar

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon im unteren Abschnitt vom 26.01.21 und der Presse entnommen haben, wird der Lockdown über den 31.01.21 hinaus  vorläufig  bis zum 14.02.21 verlängert. Dies bedeutet für Sie und Ihre Kinder, dass es schulisch zunächst wie bisher mit dem "Lernen auf Distanz" im Distanzunterricht  weitergeht, so  wie wir das gemeinsam in den letzten Wochen praktizierten.

- Das Material wird montags zu den Ihnen bekannten Zeiten herausgegeben.

 -Sie erhalten weiterhin per Mail Zeiten und Links zu den Videokonferenzen der Klasse Ihres Kindes.

- Wie gewohnt  stehen wir Ihnen gerne auch in den Telefonsprechstunden und per logineo- messenger (Element) zur Verfügung.

Wir wissen, dass in diesen Wochen wieder sehr viel von Ihnen und Ihren Kindern verlangt wird und danken Ihnen  ganz herzlich für Ihre Geduld, Ihre konstruktive Mitarbeit und für Ihre Unterstützung. Nur durch dieses vertrauensvolle Miteinander kommen wir gemeinsam gut durch diese Zeit.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Kollegium der Robert-Bonnermann-Schule

26. Januar 2021

Distanzunterricht bis 12. Februar 2021 verlängert

Liebe Eltern,
weiterhin ist die Verpflichtung für den Präsenzunterricht aufgehoben. Ihre Kinder werden im Distanzunterricht beschult. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Auch unsere Schule bietet seit Montag, 11.01.2021 bei dringendem Bedarf ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können (PDF Download Anmeldeformular). Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. 

 

Regelungen für die Robert-Bonnermann-Schule:

Die Materialausgabe findet für alle Klassen jeweils montags aus dem Fenster der Aula (Schulhofseite) statt. Die genauen Zeiten teilt Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes mit. Ihre Kinder arbeiten zu Hause an den Aufgaben des jeweiligen Arbeitsplanes. Bitte helfen Sie mit, dass ab 18.01.2021 erledigte Aufgaben an uns Lehrerinnen zurückgegeben werden, damit wir diese kontrollieren können und Ihre Kinder eine Rückmeldung erhalten. Für Aufgaben, die digital bearbeitet werden, bekommen Ihre Kinder auch in der Woche entsprechende Rückmeldungen. Gleichfalls werden Sie über die Lehrerin Ihres Kindes darüber informiert, wann Videokonferenzen durchgeführt werden. Weiterhin haben Sie zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Als dritte Möglichkeit des Austausches können Sie den Logineo-Messenger nutzen.
 

Gemeinsam mit Ihnen kann es uns gelingen, dass Ihr Kind auch im Distanzunterricht gut üben kann. Helfen Sie ihm so weit wie möglich und unterstützen es dabei, Kontakt zu uns Lehrerinnen zu halten – per Video, Telefon oder Messenger. Dann können wir zusammen die Zeit überstehen, bis wir uns alle in der Schule wiedersehen!
 

Liebe Grüße!

Das Team der Robert-Bonnermann-Schule.

Weitere Information >>> Ministerium für Schule und Bildung <<<

Brief der Ministerin Gebauer >>> Schulen leisten weiter konsequenten Beitrag zur Kontaktreduzierung <<<

8. Januar 2021

Distanzunterricht vom 11.01.2021 bis 31.01.2021

Liebe Eltern,

ab Montag, 11.01.2021, werden Ihre Kinder im Distanzunterricht beschult. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Auch unsere Schule bietet ab Montag, 11.01.2021, bei dringendem Bedarf ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können (PDF Download Anmeldeformular). Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. 
 

Regelungen für die Robert-Bonnermann-Schule:

Die Materialausgabe findet für alle Klassen jeweils am Montag (11.01.2021, 18.01.2021, 25.01.2021) aus dem Fenster der Aula (Schulhofseite) statt. Die genauen Zeiten teilt Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes mit. Ihre Kinder arbeiten zu Hause an den Aufgaben des jeweiligen Arbeitsplanes. Bitte helfen Sie mit, dass ab 18.01.2021 erledigte Aufgaben an uns Lehrerinnen zurückgegeben werden, damit wir diese kontrollieren können und Ihre Kinder eine Rückmeldung erhalten. Für Aufgaben, die digital bearbeitet werden, bekommen Ihre Kinder auch in der Woche entsprechende Rückmeldungen. Gleichfalls werden Sie über die Lehrerin Ihres Kindes darüber informiert, wann Videokonferenzen durchgeführt werden. Weiterhin haben Sie zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Als dritte Möglichkeit des Austausches können Sie den Logineo-Messenger nutzen.
 

Gemeinsam mit Ihnen kann es uns gelingen, dass Ihr Kind auch im Distanzunterricht gut üben kann. Helfen Sie ihm so weit wie möglich und unterstützen es dabei, Kontakt zu uns Lehrerinnen zu halten – per Video, Telefon oder Messenger. Dann können wir zusammen die Zeit überstehen, bis wir uns alle in der Schule wiedersehen!
 

Liebe Grüße!

Das Team der Robert-Bonnermann-Schule

17. Dezember 2020

Präsenzunterricht und Distanzunterricht

Seit dem 14.12.2020 - werden Schüler*innen sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht beschult. Für die Lehrkräfte bedeutet das, dass sie sowohl Unterricht in der Klasse geben, als auch die zu Hause bleibenden Schüler*innen auf Distanz unterrichten und mit Arbeitsmaterial versorgen. So können leider keine Videokonferenzen oder echter online-Unterricht stattfinden. Das bedauern wir sehr! Daher gilt unser großer Dank den Eltern, die Ihrer Kinder zu Hause bei den Aufgaben unterstützen und Ihnen helfen, sich über Messenger bei ihrer Lehrkraft zu melden, falls es Fragen gibt.

11. Dezember 2020

BEFREIUNG VOM PRÄSENZUNTERRICHt 

Liebe Eltern,

Sie können Ihr Kind ab Montag (14.12.2020)  vom Präsenzunterricht in der Schule befreien lassen. Sie können also entscheiden, ob Ihr Kind zu Hause lernen soll oder weiterhin in die Schule kommt.
Wenn Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen soll (also vor Weihnachten nicht mehr zur Schule kommt), teilen Sie dies der Klassenlehrerin bitte SCHRIFTLICH per E-Mail mit und schreiben genau ab welchem Datum Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist mit Blick auf die Infektionsprävention NICHT möglich. Das Unterrichtsmaterial für zu Hause erhalten Sie u.a. per E-Mail oder Sie holen es zu vereinbarten Zeiten (bitte mit der Klassenlehrerin klären) in der Schule ab.

7. Dezember 2020

Lernen auf Distanz für Klassen 1

Liebe Eltern,
Heute teilte das Gesundheitsamt Witten mit, dass eine Person der Klasse 1b positiv getestet wurde. Die Kontaktpersonen sind neben der Klassenlehrerin auch Schüler und Schülerinnen der Klasse.
Eine Quarantäne darf ausschließlich das Gesundheitsamt (und in Zusammenarbeit das Ordnungsamt) aussprechen. Hier erhoffen wir eine zeitnahe Entscheidung.
Bis dahin empfahl das Gesundheitsamt ein "Lernen auf Diastanz".   Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 1 sind zunächst mit Übungsmaterial versorgt. Eltern deren Kinder schon zu Hause blieben, können das Material heute von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr in der Schule durch das "Materialfenster" abholen. Wie auch Ihnen bekannt ist, bestehen Kontaktmöglichkeiten zwischen Eltern und Lehrerinnen nach den jeweiligen Absprachen per Mail und Telefon.

Sollte das "Lernen auf Distanz" langfristig angeboten werden müssen (z.B. aus aktuellem Lehrkräftemangel), richten wir für dringend zu versorgende Kinder eine Notbetreuung ein.
Die engmaschigen Voraussetzungen sind vorgegeben:

- es dürfen Gruppen gemischt werden
- jedem Schüler wird ein fester Sitzplatz zugeordnet
- der 1,5 m Abstand muss gewahrt bleiben
- es besteht Maskenpflicht.

Mit dem Gesundheitsamt versuchen wir stets in Verbindung bleiben zu können.

Ich hoffe, weitestgehend für Transparenz sorgen zu können und werde Sie auf dem Laufenden halten.

Zum Glück haben wir in der Schule ein super funktionierendes Team in Unterricht, Betreuung und Elternschaft!

Liebe Grüße und
BLEIBEN SIE GESUND!!!
Heike Schnell

3. Dezember 2020

Notbetreuung am 21.12.2020 und am 22.12.2020

Liebe Eltern,

Sie haben bereits den Anmeldebogen für die Notbetreuung bis zu den Weihnachtsferien erhalten.

Die Notbetreuung soll ausschließlich für die Kinder angeboten werden, deren Eltern keine Möglichkeit finden, um ihr Kind selber oder mit Unterstützung von Freunden und Bekannten zu betreuen.

Die Notbetreuung für Schüler*Innen ohne Betreuungsplatz umfasst die Zeit laut Stundenplan. Für Kinder mit angemeldetem Betreuungsplatz wird die bisherige Betreuungszeit angeboten.

Bitte reichen Sie nur in dieser Notsituation Ihre Anmelung ein.


Das Schulministerium informiert hierzu:

Notbetreuung an den unterrichtsfreien Tagen 21. und 22. Dezember 2020

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Hierfür steht ein Formular zum Download zur Verfügung. Eine frühzeitige Antragsstellung kann dazu beitragen, allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Weitere Infos unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Antragsformular >>> Download <<<

9. November 2020

Masken im Unterricht - Empfehlung des Krisenstabes Ennepe-Ruhr-Kreis

Sehr geehrte Eltern,

der Krisenstab des Ennepe-Ruhr-Kreises hat sich dazu entschlossen zur Maskenpflicht in Grundschulen sowohl für den Unterricht als auch für den OGS-Bereich eine dringende Empfehlung auszusprechen. Dieser schließen wir uns an.
Wir bitten die Schüler im Unterricht eine Maske zu tragen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis des Kindes. Aus pädagogischen Gründen gibt es auch Phasen ohne Maske.


Empfehlung des Krisenstabes des Ennepe-Ruhr-Kreises  <<< Download >>>

Liebe Eltern,
wie gewohnt gehen wir in der Robert-Bonnermann-Schule sehr verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Aufgaben und besonders mit Ihren Kindern um. Sehr wohl wägen wir Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft und zum Wohl des Einzelnen ab. Nicht immer decken sich die gesetzlichen Vorgaben mit der Einschätzung aller Beteiligten. Es ist uns bewusst, dass Sie in dieser Corona-Zeit in großer Sorge um Ihre Kinder sind. Auch durch die Berufstätigkeit vieler Eltern ist bei Schutzquarantäne und angeordneter Quarantäne des Kindes ein "Lernen auf Distanz" nicht leicht umzusetzen. Unser Bemühen, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. AHA-Regel, Lüftung, konstante Gruppenzusammensetzung, Rücksichtnahme, viel Bewegung an der frischen Luft, Einsatz der Lehrkräfte, Zusammenarbeit im Team OGS / Unterricht, und Weitere finden Beachtung.
Ein wesentlicher Faktor scheint das Tragen von Alltagsmasken zu sein. Daher haben wir uns entschlossen, der Empfehlung des Krisenstabes des Ennepe-Ruhr-Kreises zu folgen. Wir bitten die Schüler auch im Unterricht eine Maske zu tragen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis des Kindes. Aus pädagogischen Gründen gibt es auch Phasen ohne Maske. Ebenso sehen wir es als unsere Aufgabe an, den Schülern die Möglichkeit einer freien Entscheidung zu verdeutlichen und schadlos zu gewährleisten. Aufgrund einer Einstellung und Meinung sollte keiner - sofern er anderen keinen Schaden zufügt -  ausgegrenzt werden. Dies besprechen wir auch mit den Schülern und Schülerinnen.
Die bisherigen positiven Rückmeldungen aus der Elternschaft bestätigen uns in unserem Vorgehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, welches Sie uns in Mails, Telefonaten und Gesprächen entgegenbringen. In der Hoffnung, dass es uns gemeinsam gelingen wird, den Präsenzunterricht weitestgehend aufrechtzuerhalten wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern GESUNDHEIT!!!


Hier zum Nachlesen:
Empfehlung des Krisenstabes des Ennepe-Ruhr-Kreises  <<< Download >>>

AHA-Regel, bezeichnet in Deutschland die 2020 zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingeführte bzw. empfohlene Kombination der Vorsorge-Maßnahmen.

Abstand halten!“: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen halten (siehe Räumliche Distanzierung)„Hygiene-Maßnahmen beachten!“: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sowie das regelmäßige Waschen bzw. Desinfizieren der Hände „Alltagsmaske tragen!“: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

8. Oktober 2020

Rückzahlung der Stornokosten der abgesagten  Klassenfahrten

Überweisung der Stornokosten - Mitteilung der IBAN über das Kontaktformular

Sehr geehrte Eltern!

Mit der heutigen Mail bittet die Bezirksregierung Arnsberg weiterhin um Geduld. Es werden noch immer Teile der über 5000 eingereichten Anträge der Schulleitungen bearbeitet.
Aus gegebenem Anlass wird darum gebeten, von Mails und Anrufen abzusehen, die das Ziel haben zu erfahren, wann der Antrag bearbeitet wird.

Bei den noch zu bearbeitenden Anträgen sind Fragen zu klären, teils mit dem Schulministerium aber auch mit den Antragstellern. Dies ist sehr zeitintensiv.

Aufgrund der noch ausstehenden Antworten auf die aufgekommenen Fragen ist aktuell entgegen der ursprünglichen Hoffnung, die Bearbeitung zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen zu haben, nicht endgültig absehbar wann die Bearbeitung komplett abgeschlossen sein wird. Bei der Bezirksregierung geht man aktuell von Ende November 2020 aus.

Hier in der Robert-Bonnermann-Schule möchten wir schon gerne Vorbereitungen zur weiteren Abwicklung treffen.
Bitte teilen Sie uns über das Kontaktformular Ihre IBAN mit. So können wir dann schnellstmöglich - Beginn nach den Herbstferien - die notwendigen Arbeiten durchführen und die Überweisungen veranlassen. Die Schule wird sich bei Beträgen die über das Jobcenter beglichen wurden mit dem Jobcenter in Verbindung setzen.

hier geht es zum >>> Kontaktformular <<<

30. September 2020

Schulbetrieb - aktuelle Fassung ab 01.10.2020

Erweiterung für die Primarstufe und Informationen für Reisende


MSB:
Ab 01.10.2020 dürfen die Schüler und Schülerinnen sich - wie in den Betreuungsräumen - nun auch in den Unterrichtsräumen ohne Mund-Nasen-Bedeckung frei bewegen.

<<<MSB Informationsschreiben>>>   <<<Download>>>

MAGS:
Informationen für Reisende aus Risikogebieten

<<<MAGS Reisende aus Risikogebieten>>>  <<<Download>>>

MSB:
Erlass - Urlaubsreisen Herbstferien Reisewarnungen

<<< Herbstferien Reisewarnungen >>>   <<<Download>>>

3. September 2020

Wenn mein Kind zu Hause erkrankt

Bei Schnupfen: bitte 24 Stunden zu Hause beobachten und unverzüglich der Schule mitteilen, dass Ihr Kind erkrankt ist. Kommen weitere Symtome hinzu, bitte von einem Arzt diagnostizieren lassen.
Bei Husten soll ein Arzt aufgesucht werden. Die Schule ist in Kenntnis zu setzen.


Das Schaubild veranschaulicht die Handlungsempfehlung des MSB für Eltern, wenn das Kind Symptome einer Erkältung zeigt.

Schaubild - Handlungsempfehlung
Download - Handlungsempfehlung

31. August 2020

Abend der offenen Tür

An alle Eltern der Schulanfänger 2021/2022!

Da coronabedingt alle Herdecker Schulen mit einigen Einschränkungen leben müssen, haben sich die Schulleitungen der Herdecker Grundschulen gemeinsam dazu entschlossen, den schon lange geplanten „Tag der offenen Tür“ für dieses Jahr abzusagen.

Um Ihnen aber dennoch einen Einblick in das Schulleben der jeweiligen Schule geben zu können, bieten wir einen Informationsabend an, der Ihnen einen umfassenden Einblick in die jeweiligen Arbeitsweisen der einzelnen Schulen geben soll. An diesen Abenden werden neben Schulleitung und Lehrer*innen auch Mitarbeiter*innen der OGS für alle Fragen zur Verfügung stehen.
 

Diese Informationsveranstaltungen finden zu folgenden Terminen statt:

Montag, den 21.09.2020 um 19.00 Uhr in der GS Schraberg , Tel.: 0 23 30 - 8 00 39 16, schrabergschule@web.de 

Dienstag, den 22.09.2020 ab 18.30 Uhr in der Robert Bonnermann Schule,Tel.: 0 23 30 - 91 90 50, info@robert-bonnermann-schule.de

Mittwoch, den 23.09.2020 um 19.00 Uhr in der Werner Richard Schule, Tel.: 0 23 30 - 91 97 90, verwaltung@werner-richard-schule.de 

Montag, den 28.09.2020 um 19.00 Uhr in der Hugo Knauer Schule, Tel.: 0 23 30 - 60 72 00, verwaltung@hugo-knauer-schule.de

Das Platzangebot unter Coronabedingungen ist in den Schulen unterschiedlich ist. Somit bitten wir Sie, sich per Mail bzw. telefonisch an der jeweiligen Schule anzumelden. Das Tragen einer MNB (Mund-Nase-Bedeckung) ist ebenfalls verpflichtend.

Wir freuen uns, Sie zahlreich zu den Informationsabenden begrüßen zu können.
 

Die Schulleitungen der Herdecker Grundschulen

25. August 2020

Anmeldepflicht für Eltern und weitere Gäste

Eltern und Gäste betreten das Schulgelände und das Gebäude ausschließlich nach vorheriger Anmeldung.
Nach wie vor sind die Covis-19-Regelungen einzuhalten.
 

In dringenden Fällen sind Sie nach Anmeldung und Registrierung in der Gästeliste während der Besuchszeiten des Sekretariats 8.00 Uhr - 12.00 Uhr (dienstags, donnerstags) herzlich willkommen. Für Fragen und zusätzlichen Terminvereinbarungen stehen wir wie bisher gerne per E-Mail info@robert-bonnermann-schule.de und über unser Kontaktformular und per Telefon unter 0 23 30-91 90 50 zur Verfügung.

25. August 2020

Maskenpflicht

Maskenpflicht für alle Schüler und Schülerinnen außerhalb des Klassenraumes auf dem Schulgelände - Ersatzmasken 
 

Liebe Eltern,
aus gegebenenm Anlass bitten wir Sie weiterhin, darauf zu achten, dass Ihr Kind mit Maske den Schulhof betritt. Im Verlauf des Schulalltags kommt es vor, dass eine Maske verschmutzt oder nicht mehr hält. Wir bitten Sie daher höflich darum, für diesen Fall Ihrem Kind eine Ersatzmaske mitzugeben.

Die vom Land NRW zugesagten Masken für Notfälle sind in den Herdecker Schulen bisher noch nicht eingetroffen.
Unsere vorsorglich bestellten Masken der Robert-Bonnermann-Schule sind schon fast aufgebraucht.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Das Team der RBS.

6. August 2020

Einschulung, Donnerstag 13.08.2020

Igel-Klasse: 8.30 Uhr - 09.40 Uhr
Eichhörnchen-Klasse: 10.30 Uhr - 11.40 Uhr

AHA - Abstand - Hygiene - Atemschutz

MASKENPFLICHT auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude
(mit individuellen und zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen nach pädagogischen Erfordernissen)

Am Mittwoch ist der 1. Schultag nach den Ferien. Wir beginnen den Unterricht um 8.00 Uhr. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, müssen Hygienemaßnahmen und weitere Regelungen weiterhin besondere Beachtung finden. Die Schüler und Schülerinnen starten in ihren Jahrgängen zeitversetzt. Wie bereits vor den Sommerferien werden die Pausenzeiten  zeitversetzt sein.
 

Den Brief zur Einschulung lesen Sie bitte hier: 
Einschulung  + Download

Hygienemaßnahmen der Schule können Sie hier entnehmen:
Schulbrief Schulstart + Download

5. August 2020

Schulbeginn, Mittwoch 12.08.2020

1. Schultag - Start mit allen Klassen im Klassenverband 8.00 Uhr - 11.30 Uhr mit AHA - Abstand - Hygiene - Atemschutz

MASKENPFLICHT auf dem Schulgelände und in dem Schulgebäude (mit individuellen und zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen nach pädagogischen Erfordernissen)

Am Mittwoch ist der 1. Schultag nach den Ferien. Ab 7.30 Uhr ist die Aufsicht im Gebäude gewährleistet. Durch den offenen Anfang ermöglichen wir wie bisher allen Schülern und Schülerinnen mit entsprechendem Abstand direkt in ihre Klassen zu ihren persönlichen Plätzen zu gehen. Wir beginnen den Unterricht um 8.00 Uhr. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, müssen Hygienemaßnahmen und weitere Regelungen weiterhin besondere Beachtung finden. Wie bereits vor den Sommerferien werden die Pausenzeiten  zeitversetzt sein. 

Den Brief der Schule können Sie hier lesen und downloaden: Schulbrief Download

11. Juni 2020

Unterricht ab 15. Juni 2020

Start mit allen Klassen im Klassenverband

Am Montag starten wir mit allen Schülern und Schülerinnen im Klassenverband mit täglich mehr als 4 Unterrichtsstunden. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, müssen Hygienemaßnahmen und weitere Regelungen weiterhin besondere Beachtung finden. Die Schüler und Schülerinnen starten in ihren Jahrgängen zeitversetzt. Entsprechend werden Pausen- und Endzeiten zeitversetzt sein. Alle Eltern wurden bereits durch die Klassenlehrerinnen informiert.

Den Brief der Schule können Sie hier lesen: Schulbrief

5. Juni 2020

Klassenunterricht mit Einschränkungen

Unterricht im Klassenverband mit Einschränkungen in Grundschulen ab 15. Juni 2020:

- Die Erziehungsberechtigten achten darauf, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine Symptome einer Erkrankung aufweisen.

- Es gilt die Schulpflicht für alle Schüler - in besonderen Fällen teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund des Fernbleibens mit.

- Die Notbetreuung endet mit dem 12. Juni 2020.

- Eltern betreten das Schulgelände nicht ( Beratungen und Anfragen per Telefon, Mail / Vergabe der Einzeltermine nach Anmeldung in besonderen Fällen möglich)


Mit der heutigen E-Mail (23. Schulmail) des MSB wird für Grundschüler der Mindestabstand in einem gut belüftetten Klassenraum aufgehoben. Neben verschiedenen Anfangs-, Pausen- und Endzeiten wird es weiterhin Einschränkungen geben. Die Eltern unserer Schüler erhalten in der nächsten Woche weitere Informationen.
 

Zum Nachlesen Link: 23. E-Mail des MSB  & FAQ - Schulministerium

12. Mai 2020

Radfahrprüfung der Viertklässler entfällt

Radfahrausbildung im laufenden Schuljahr 2019/2020

 Nach Auskunft der Verkehrsunfallprävention des Ennepe-Ruhr-Kreises, häufen sich seit einigen Tagen die Anfragen von Grundschulen bezüglich der laufenden Radfahrausbildung. Die Dienststelle sieht nach dem aktuellen Stand in den Schulen  und der kurzen Zeit bis zu den  Sommerferien keine Planungssicherheit zur Durchführung der Radfahrausbildung bzw. Durchführung mit allen Schulen im Kreisgebiet. Somit wird die Radfahrausbildung für das laufende Schuljahr ausgesetzt.

8. Mai 2020

Ab 11. Mai 2020 Präsenzunterricht für alle Schüler*Innen

Präsenzunterricht  und Distanzlernen durch ein tageweise "rollierendes" System
Entsprechend der Beschlüsse werden wir den Unterricht für alle Schüler und Schülerinnen anbieten. Nachdem bereits die Viertklässler am Donnerstag und Freitag im Unterricht waren, wird der Präsenzunterricht auch für die Schüler*Innen aller Jahrgänge angeboten. Beginnend mit den Erstklässlern am Montag werden wir unsere Schüler*Innen im Präsenzunterricht voraussichtlich mindestens 7mal bis zu den Ferien sehen können. Die Eltern wurden bereits über individuelle Anfangszeiten, organisatorische Abläufe und den weiteren Austausch der Angebote, Unterrichtsinhalte und Beratungsmöglichkeiten informiert.
 

- Die Notbetreuung wird weiterhin nach Antragstellung angeboten.

- An Tagen des Präsenzunterrichtes besteht für die bisherigen Schüler*Innen mit Betreuungsplatz die Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung die Betreuung zu nutzen.

 Zum Nachlesen: 20. E-Mail des MSB  & FAQ - Schulministerium

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne per E-Mail und Telefon zur Verfügung:

 Per E-Mail: info@robert-bonnermann-schule.de oder übers Kontaktformular
Telefon: 0 23 30 - 91 90 50

5. Mai 2020

Ab 07. Mai Präsenzunterricht für die Viertklässler

Aus der heutigen Mail des MSB geht hervor:
 

Präsenzunterricht der Klassen 4

" ... Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen ... der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. ..."

Corona-Betreuungs-Verordnung (Notbetreuung)

" ... Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig. ..."

Weiteres Vorgehen
" ... Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. ... Wir werden Sie ... schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag. ..."

Bildungsportal NRW:  Ministerium für Schule und Bildung

4. Mai 2020

PräsenzUnterricht der Viertklässler - voraussichtlich am 7. Mai 2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,

voraussichtlich startet der Präsenzunterricht für die Viertklässler am 7. Mai 2020. In welcher Form es dann weitergehen wird - bleibt abzuwarten. Erst die noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 in Verbbindung mit anstehenden Beschlüssen werden dann voraussichtlich für Klarheit sorgen können.

Bisher wurden vielfältige Maßnahmen für den Wiederbeginn des Unterrichtes, besonders unter Beachtung der verschärften Hygienevorschriften, getroffen. Umfangreiche Absprachen zwischen den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Herdecke, wie z.B. dem Herdecker Schulamt, dem Herdecker Jugendamt als Träger der OGS-Betreuung, dem Gebäudemanagement als Verantwortliche für die Reinigung der Schule, den Herdecker Schulleitungen der Grundschulen  und besonders dem Team der Erzieherinnen und Lehrkräfte vor Ort, ermöglichen den eingeschränkten Unterricht in Form eines Präsenzunterrichtes.

Die Klassenlehrerinnen der Viertklässler informierten Sie bereits schriftlich über die Gruppeneinteilung und die Möglichkeiten vor Ort.

Im Folgenden die wesentlichen Vorkehrungen:

- Einteilung der Notbetreuungsgruppen bereits mit Beginn der Einrichtung einer 2. Gruppe im April 2020

- Unterricht in den Notgruppen wird bereits seit April klassenintern / jahrgangsintern angeboten

- Hygiene- und Abstandsregeln werden mit den SchülerInnen seit Beginn der Notbetreuung täglich geübt

- Abstandmarkierungen 1,5 bis 2,00 Meter auf der Schulhoffläche

- getrennte Ein- und Ausgangsbereiche

- getrennte Anfangs-und Endzeiten

- getrennte Pausenzeiten

- getrennte Pausenarreale

- Platzabstände in den Klassen betragen mindestens 1,5 Meter

- Nummerierungen der Stühle und Tische zur schnellstmöglichen Klärung der evtl entstehenden Infektionsketten

- Laufwegmarkierungen / Einbahnstraßensysteme

- Nummerierungen der Stühle und Tische zur schnellstmöglichen Klärung der evtl entstehenden Infektionsketten

- Hinweisschilder zur Abstandsregelung

- Hinweisschilder zur Hygienevereinbarung

- Hinweisschilder zur Handhygiene

- kontrollierte Gänge in die Sanitärbereiche

- Mundschutz auf freiwilliger Basis

- Handdesinfektion nach individuellen Maßnahmen der Eltern

- Desinfektionsspender in vier Ebenen

- tägliche Reinigung aller Räume und Flure

- tägliche Desinfektion der Kontaktflächen

- Tröpfchenschutz in der Mensa der OGS

Bildungsportal NRW:  Ministerium für Schule und Bildung

Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF: Antrag_auf_Betreuung

Für die allgemeine Anmeldung im Ganztag: Stadt Herdecke Anmeldung OGS und PDF Bescheinigung Arbeitgeber  

1. Mai 2020

Unterrichtsbeginn muss noch abgestimmt werden

Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern erfolgt eventuell am 6. Mai 2020

Am 30. April 2020 traf einige Stunden nach der 17. Mail eine weitere E-Mail bei den Schulen ein:
 

"... Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird. ..."


Liebe Eltern,

aufgrund der oben aufgeführten Gründe können wir für Sie und Ihre Kinder weitere konkrete Planungen und verbindliche Aussagen frühestens nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche treffen.
 

Bleiben Sie gesund!
 

Bildungsportal NRW:  Ministerium für Schule und Bildung

30. April 2020

Unterrichtsbeginn am 7. Mai 2020

Präsenzunterricht für Viertklässler am 07. und 08. Mai - Die Notbetreuung bleibt bestehen


Liebe Eltern,
mit der heutigen 17. Schulmail können die vorerst verbindlichen Umsetzungen in den Schulen für den Präsenzunterricht erfolgen.
Wesentliche Eckpunkte wurden bereits gemeinsam mit den Herdecker Grundschulleitungen abgesprochen. Hygienische Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung wurden bestmöglich vorbereitet. Über die bisher schon festgelegten individuellen Schullösungen hinaus finden weitere detaillierte individuelle Planungen der Schulen in den Konferenzen am Montag Berücksichtigung. Sie als Erziehungsberechtigte werden dann schnellstmöglich über die Ergebnisse und die weiteren Unterrichtsangebote durch die Klassenlehrerinnen informiert. Eine schnelle Informationsweitergabe ist uns wichtig, um Ihnen größtmögliche Planungssicherheit für die nächsten Tage und Wochen geben zu können.


Grundlegend gilt:

Präsenzunterricht für die Schüler und Schülerinnen der Klassen 4 findet am Donnerstag, den 07. Mai 2020 und Freitag, den 08. Mai 2020 statt.

Am 11. Mai wird ein anderer Jahrgang zum Präsenzunterricht erscheinen. Die Jahrgänge / Lerngruppen "rollieren" täglich.

Die Unterrichtsangebote "Lernen auf Distanz" im Home-Office bleiben für die Schüler und Schülerinnen ähnlich wie bisher bis zu den Sommerferien bestehen.
Für alle Lerngruppen verbindlich ist die Abstandsregel 1,5 Meter.

Notbetreuung:
Kinder der Notbetreuung werden - wenn im Ganztag angemeldet - bis 16.00 / freitags bis 15.00 Uhr versorgt.
Kinder der Notbetreuung werden - wenn NICHT im Ganztag angemeldet - bis 13.30 Uhr versorgt.
Schüler und Schülerinnen im Präsenzunterricht werden - wenn im Ganztag angemeldet - bis 16.00 / freitags bis 15.00 Uhr versorgt.
Schüler und Schülerinnen im Präsenzunterricht werden - wenn NICHT im Ganztag angemeldet - nach Hause gehen.

Über das weitere Vorgehen werden die zuständigen Ministerien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionszahlen entscheiden.

Bleiben Sie gesund!

30. April 2020

Aussage der Ministerin Gebauer zur Schulöffnung

In Anlehnung an den KMK-Beschluss vom 28. April 2020 teilt Frau Ministerin Gebauer mit:

... Weitere Schulen, die gemäß KMK-Beschluss für eine Öffnung ab dem 4. Mai in Frage kommen, erhalten eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Demnach kehren die Schülerinnen und Schüler frühestens ab dem 7. Mai 2020 zurück in die Schulen.


 Ministerin Gebauer: Ausreichende Vorbereitungszeit für Wiederaufnahme des Schulbetriebs

29. April 2020

Weitere Regelungen zur Öffnung von Schule

Sehr geehrte Eltern,

vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gremien, Lehr- und Betreuungskräften und Ihre Geduld in dieser außergewöhnlichen Zeit.

Sicherlich wünschen Sie schnellstmögliche verlässliche Informationen zu der weiteren Beschulung Ihres Kindes. Neben der bisherigen Notbetreuung stehen besonders die Viertklässler schon für den Unterricht in der Schule bereit.

Vorplanungen haben in der Robert-Bonnermann-Schule bereits stattgefunden. In einem Brief / einer Mail werden alle Eltern zeitnah durch die Klassenlehrerinnen der 4. Klassen ausführlich informiert. Allerdings erst, wenn die Regelungen des Ministeriums für Schule und Bildung verlässlich bekannt sind.


Im Schreiben der gestrigen KMK-Konferenz zum Unterrichtsbeginn wird von 'können' bezüglich des Unterrichtsbeginn am 4. Mai 2020 gesprochen.  In den Medien wird zur Zeit aber vom 7. Mai 2020 berichtet und die Schulleitungen kennen noch keine klaren Aussagen zum tatsächlichen Start.
Heute tagt Frau Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder, um über das Konzept zu beraten.  Erst danach rechnen wir mit einem gültigen, aussagesicheren Konzept, an dem wir unsere Planungen ausrichten können.

Daher bitten wir Sie um weiterhin entsprechend erforderliche Geduld. Dies scheint der sinnvollste Weg zu sein, um nicht noch weitere Spekulationen hervorzurufen.
Ich hoffe, wir erfahren die klaren Vorgaben schnellstmöglich und auch gerne vor der Veröffentlichung in den Medien.

Die Notbetreuung wird von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) durchgeführt.

Auskunft des Trägers für die Betreuung: Kinder deren Eltern keinen OGS Vertrag mit dem Träger abgeschlossen haben, werden in der Notbetreuung bis 13.30 Uhr versorgt.

Viertklässler, die zukünftig am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten nur dann eine weitere Betreuungszeit, wenn die Antragstellung für die Notbetreuung erfolgt.

Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF:
 Antrag_auf_Betreuung

23. April 2020

Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

wir bitten Sie vor der Nutzung der Notbetreuung Ihr Kind für die Notbetreuung mit den vorgegebenen Formularen anzumelden. Dies ist aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig. Eine Betreuungsgruppe besteht aus maximal 5 Kindern. Sobald weitere Kinder hinzukommen, müssen wir im Vorfeld die Möglichkeit haben, die Anzahl der Betreuungskräfte zu erhöhen.


Nur wenn die private Betreuung des Kindes (z.B. durch Familienangehörige, Arbeitgeber-Maßnahmen, etc.) nicht gewährleistet werden kann, besteht Anspruch auf eine Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ab 27. April und wie bisher für Eltern in festgelegten Berufsgruppen.

Die zugelassenen Berufsgruppen entnehmen Sie bitte der Tabelle >>> PDF: Erweiterung der systemrelevanten Berufsgruppen


Die Notbetreuung wird von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) durchgeführt.
Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF:
 Antrag_auf_Betreuung

22. April 2020

Öffnung der Schulen - Klassen 4

Das Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) sieht für die Grundschulen eine Öffnung ab dem 4. Mai 2020 ausschließlich für Schüler*Innen der Klassen 4 vor.
 

Liebe Eltern,

für die bisherige gute Zusammenarbeit möchten wir uns bei Ihnen bedanken. Wie bisher werden Sie durch die Lehrerinnen per Mail, Telefon und Post unterstützt. Ihre Kinder erhalten weiterhin die individuellen Lernarrangements. In dieser Zeit gilt es, geduldig und besonnen zu handeln. Vielleicht sehen Sie auch Positives und können die Zeit mit Ihren Kindern besonders genießen.

Gerne möchten wir Ihnen das weitere Vorgehen zur Öffnung der Robert-Bonnermann-Schule bekanntgeben. Voraussetzungen für die Öffnung sind umfassende Hygienemaßnahmen zur Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes, die wir zurzeit gemeinsam mit der Stadt Herdecke planen, um die Vorgaben entsprechend umsetzen zu können. Organisation, Umfang und Inhalte des Unterrichtes sind bisher durch das MSB nicht benannt. Auch über den  Betreuungsanspruch außerhalb der Notbetreuung können wir noch keine Antworten geben. Viele Fragen sind seitens der verantwortlichen Politiker noch zu klären.

Am 30. April sind Beratungen zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplant. Wir hoffen, ab dann weitere Informationen zu erhalten , so dass wir den Unterricht für unsere Schüler*Innen der Klassen 4 sinnvoll planen können.

Wir wünschen Ihnen von Herzen Gesundheit und Gelassenheit.

weitere Infos >>> PDF: Auszüge der 14. E-Mail des MSB vom 16. April 2020

Die Notbetreuung wird von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) durchgeführt.
Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF:
 Antrag_auf_Betreuung

3. April 2020

Wir lernen zu Hause

Viele Kinder schicken uns Post und Videos.

Liebe Kinder,

wir freuen uns sehr darüber, wie fleißig ihr zu Hause seid. Einige Kinder haben bereits neues Material von den Lehrerinnen bekommen. Zum Glück haben wir in der Schule schon oft mit den iPads gearbeitet. Daher kommt ihr bestimmt gut mit den Internetangeboten zurecht. Antolin benutzen die meisten Kinder ebenfalls ganz eifrig.

Ihr schreibt und telefoniert regelmäßig mit euren Lehrerinnen. So zeigt ihr durch die Gespräche, Fotos und Filme, was ihr schon alles geschafft habt.  Die Musik-Hausaufgabe für die Igel und Bären scheint euch auch viel Freude zu bereiten. Hier sind schon verschiedene Musikstücke mit den selbsterstellten Instrumenten eingegangen. Wir sind sicher, dass Vieles so gut gelingt, weil eure Eltern euch so prima unterstützen.

Ihr seid echt toll!!! Wir sind stolz auf euch!!!


Bleibt gesund.
Schöne Ferien und hoffentlich bis bald!!!
 

PS: Und hier gibt es noch etwas zu gucken für euch: Zu Hause lernen und eure Post

3. April 2020

Verkehrsunterricht durch Podcast der Hamburger Polizei

Liebe Eltern, liebe Kinder,

in diesen schwierigen Zeiten findet kein Verkehrsunterricht und keine Prävention mehr statt. Wann der Schulbetrieb wieder starten kann, ist ungewiss. Trotzdem haben sich die Hamburger Polizeiverkehrslehrer überlegt, wie sie Verkehrsunterrichtsthemen zu den Schülern und Schülerinnen nach Hause bringen können. Ab heute wird es zukünftig immer dienstags und freitags einen Verkehrserziehungs- und Informationspodcast des Verkehrskaspers geben. Das kleine Aufnahmestudio arbeitet täglich an den Inhalten. Die Handpuppenspieler stellen in einer Art Hörspiel verschiedene Situationen dar, die dann aufbereitet werden. Hierzu werden unterschiedliche Darsteller aus der Kasperstadt oder eingeladene Gäste interviewt.

Zu erreichen ist der podcast über >>> https://soundcloud.com/polizeihamburg
Das Abonnieren und Herunterladen ist kostenlos.

30. März 2020

Hinweise zur Notbetreuung - Umgang mit dem Coronavirus

Solange unklar ist, ob eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, dürfen weder die Beschäftigten noch die Kinder die Betreuungsstätten besuchen.


Liebe Eltern,
hier einige Auszüge aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung & aus dem Informationsschreibens des Gesundheitsamtes EN

Auch die betreuten Kinder sollten keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem im häuslich-familiären Umfeld keine Infektionen haben (z.B. Magen-Darm-Infektionen). Kinder sollten auf Symptome täglich überprüft werden und ggf. nach Hause geschickt werden.

Die Kinder sollten zudem – wenn nicht bereits mit ihnen durch Elternhaus oder Schule eingeübt – die wichtigsten Hygieneregeln kennen (z.B. Hustenetikette, richtiges Händewaschen und Naseputzen). Auch mit der Toilettenhygiene sollten die Kinder vertraut sein.
Gerade für die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gelten gesteigerte Pflichten. Die Schulen und die Lehrkräfte müssen sich darauf verlassen können, dass Kinder in der Notbetreuung ansonsten nur innerfamiliäre soziale Kontakte haben und von den Eltern mit großer Achtsamkeit von allen Infektionsherden ferngehalten werden.

Was tun bei Krankheitszeichen?

Aufgrund der momentanen Umstände ist darauf zu achten, dass sowohl das Betreuungspersonal als auch die zu betreuenden Kinder frei von Infektzeichen jeglicher Art (insbesondere Atemwegssymptomen und Fieber) sein müssen, und zwar bereits 48 Stunden vor Besuch der Gruppe. Für die weiteren Maßnahmen verweisen wir auf die FAQ´s des MKFFI und des RKI.
Zeigen sich bei Beschäftigten der Notbetreuungen oder bei den Kindern die oben beschriebenen Krankheitszeichen, sind unnötige Kontakte zu vermeiden und die betroffenen Personen sollten zu Hause bleiben. Es ist zu beachten, dass keine neuen Kontaktnetze und Infektionsketten entstehen.

Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF: Antrag_auf_Betreuung

27. März 2020

Ministerium für Schule und Bildung: Offener Brief der Ministerien Frau Gebauer

In einer Mail des MSB wird nochmals auf die notwendige Umsicht aller Beteiligten eingegangen:
Frau Ministerin Gebauer wendet sich mit einem offenen Brief an alle Eltern. Gerade für die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gelten gesteigerte Pflichten. Die Schulen und die Lehrkräfte müssen sich darauf verlassen können, dass Kinder in der Notbetreuung ansonsten nur innerfamiliäre soziale Kontakte haben und von den Eltern mit großer Achtsamkeit von allen Infektionsherden ferngehalten werden.

Bief der Ministerin Gebauer >>> PDF:  Brief an die Eltern

25. März 2020

Corona - Fragen & Antworten in verschiedenen Sprachen

Die Bezirksregierung Arnsberg stellt folgendes Informationsmaterial zur Verfügung:

Hinweise zum Corona-Virus

Die Downloads stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

deutsch - albanisch - arabisch - englisch - französisch - persisch - russisch - serbisch - türkisch


Hinweise zur Quarantäne

Die Downloads stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

deutsch - arabisch - chinesisch - dari - englisch - farsi - französisch - kurdisch - pashto - russisch - somali - türkisch

24.März 2020
 

Fragen zu den Arbeitsplänen Ihrer Kinder

Der Lernerfolg Ihres Kindes ist uns ebenso wie Ihnen wichtig!


Liebe Eltern,

alle Kinder erhielten am 13. März individuelle Arbeitspläne für das häusliche Lernen. Falls sich aus den Aufgaben Fragen ergeben, kontaktieren Sie bitte die Lehrkraft Ihres Kindes über die Ihnen mitgeteilten Kommunikationswege.

Zur Sicherung des individuellen Lernstandes ist es notwendig, dass Sie mit der Lehrkraft in Verbindung bleiben, um sich über ergänzende und weiterführende Aufgaben in regelmäßigen Abständen auszutauschen.

Wir bedanken uns bei Ihnen über die bisherige zuverlässige Zusammenarbeit.

23.März 2020
 

Änderung der NOTBETREUUNG

Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF: Antrag_auf_Betreuung

 

Liebe Eltern,

nutzen Sie das Betreuungsangebot bitte nur, wenn Sie keine andere Form der Betreuung finden.
Mit einer Intensivierung der Betreuung erhöht sich auch wieder die Ansteckungsgefahr.

Falls Sie sich dennoch zu einer Notbetreuung entschließen, teilen Sie dies bitte zur besseren Planung per E-Mail über das Kontaktformular der Homepage mit.

Benennen Sie im Kontaktformular bitte auch, ob Sie an Samstagen, Sonntagen und / oder in den Osterferien aus beruflichen Gründen die Notbetreuung nutzen müssen.

Wir bedanken uns über die bisherigen zuverlässigen Austausche.

21.März 2020
 

Änderung der NOTBETREUUNG

Mit der E-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 20.03.2020 gilt:

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.


Bitte benutzen Sie das aktuelle Formular zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF: Antrag_auf_Betreuung

 


Liebe Eltern,

nutzen Sie das Betreuungsangebot bitte nur, wenn Sie keine andere Form der Betreuung finden.
Mit einer Intensivierung der Betreuung erhöht sich auch wieder die Ansteckungsgefahr.

Falls Sie sich dennoch zu einer Notbetreuung entschließen, teilen Sie dies bitte zur besseren Planung per E-Mail über das Kontaktformular der Homepage mit.

16. März 2020

Notbetreuung & weitere Kommunikation

Sehr geehrte Eltern.

herzlichen Dank für die produktive und unkomplizierte Zusammenarbeit. Der erste Tag nach Bekanntgabe der Schulschließungen verlief mit Ihrer umsichtigen Unterstützung ohne Probleme.


- Morgen, Dienstag, den 17.03.2020 zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr können Sie für Ihr Kind - falls es noch keinen eigenen Arbeitsplan erhielt - diesen hier abholen.
- Die Lehrerinnen teilen Ihnen heute - soweit noch nicht bekannt - die E-Mail Adressen mit, unter welchen sie zu erreichen sind. Nutzen Sie diese bitte ausschließlich zu
Fragen der individuellen Arbeitspläne Ihres Kindes.

- Vier Fahrräder der Schüler*Innen (Klassen 4) stehen verschlossen auf dem Schulgelände. Auch diese können morgen zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr abgeholt werden.

Das Team der RBS wünscht vor allen Dingen GESUNDHEIT!!


Hier ist der offizielle Vordruck zur Antragstellung für die Notbetreuung >>> PDF:
Nachweis außerordentliche schulische Betreuung

15. März 2020

Notbetreuung vom 18.03.20 bis 03.04.20 Für Kinder von unentbehrlichen "Schlüsselpersonen"

Notbetreuung für Kinder von unentbehrlichen „Schlüsselpersonen“, sofern die private Betreuung nicht gewährleistet werden kann
Unter „Schlüsselpersonen“ fallen Personen:
- der Gesundheitsversorgung der Pflege oder Behindertenhilfe der Kinder und Jugendhilfe,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung inkl. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz,
- der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPVN, Entsorgung)
- der Lebensmittelversorgung,
- der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
 

„Personenberechtigte Schlüsselpersonen“ sind aufgefordert, die Notwendigkeit der schulischen Betreuung durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Dienstvorgesetzten bestätigen zu lassen.


Hierzu ist der vorläufige Vordruck zu nutzen >>> PDF: Nachweis  außerordentliche schulische Betreuung
 

Zur Klärung Ihres Anspruchs sind wir Montag auch telefonisch zu erreichen:
Tel.: 0 23 30 - 91 90 50

Tel.: 0 23 30 - 91 90 51

Tel.: 0 23 30 - 91 90 55

14. März 2020

Notbesetzung in der RBS.

Damit Sie sich auf die Situation einstellen können, haben wir bis einschließlich Dienstag eine Notbesetzung in der RBS.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen aus unverzichtbaren Funktionsbereichen Anspruch auf Notbetreuung. Hierunter fallen: Ärztinnen, Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln und Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

 

Anspruch auf Notbetreuung besteht ausschließlich, wenn beide Personensorgeberechtigte des Kindes in einem der o.g. systemrelevanten Berufen arbeiten oder eine allein Personensorgeberechtige in einem solch unverzichtbaren Notbereich tätig ist.


Zur Klärung Ihres Anspruchs sind wir Montag auch telefonisch zu erreichen:
Tel.: 0 23 30 - 91 90 50

Tel.: 0 23 30 - 91 90 51

Tel.: 0 23 30 - 91 90 55
 

Für weitere Fragen zu Inhalten der bereitgestellten Lernangebote für zu Hause erhalten Sie eine E-Mail Adresse von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

13. März 2020

AB MONTAG, DEN 16. MÄRZ 2020, SIND ALLE SCHULEN IN NRW GESCHLOSSEN.

Eine Notbesetzung bis Dienstag, den 17. März 2020 wird eingerichtet.

12. März 2020

Veranstaltungen

Ausfall schulischer außerunterrichtlicher Veranstaltungen

Die Gesundheit für die gesamte Schulgemeinschaft ist uns besonders wichtig. Vorsorglich schließen wir uns der Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung an:

Alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtes entfallen zunächst bis zu den Osterferien.

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