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Sprachstandsfeststellung
Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. Wir wissen: Kindern, die Deutsch altersgemäß beherrschen, fällt das Lernen in der Schule leichter. Außerdem sind gute Kenntnisse in der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf.
Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung
Kinder verfügen über Potenziale und Fähigkeiten, die es zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln gilt – von Anfang an. In diesem Entwicklungsprozess spielt die Sprache eine ganz wichtige Rolle. Gut Deutsch zu sprechen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, so dass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen (Schulgesetz, Kinderbildungsgesetz) gewährleisten, dass Diagnose und Förderung möglichst in einer Hand und künftig alltagsintegriert und damit kindgerecht erfolgen kann. So wird die Grundlage für eine früh einsetzende Sprachförderung gelegt mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen. So können die Bildungschancen für alle Kinder erhöht und mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.
Durch das zum 01.08.14 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW angepasst worden ist, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst.
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden auch künftig mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Für diese Kinder wird der Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen eingesetzt.
Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern wie bisher empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen.
Besucht das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung und wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt weiterhin eine alltagsintegrierte Sprachförderung durch die Kindertageseinrichtung.
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