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Als Schule des gemeinsamen Lernens stehen uns zur Förderung unserer Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum regulären pädagogischen Angebot der Grundschule eine sozialpädagogische sowie eine sonderpädagogische Fachkraft zur Verfügung.
Im Sinne des Grundgedankens der Inklusion, jedes Kind in seiner Individualität zu betrachten, stehen auch die sozial- und sonderpädagogischen Förderangebote grundsätzlich jedem Kind entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse offen.
Rahmenbedingungen dieser zusätzlichen Förderung bilden dabei die Vorgaben der Schulvorschriften und Kernlehrpläne des Landes NRW, der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung sowie die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.
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